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Auf dem Prüfstand: Zwei Hilfsangebote für pflegende Angehörige

by julia.osterwald

Das Familienpflegegsetz

Gut gemeint, schlecht gemacht – das Gesetz setzt am falschen Punkt an

Anfang 2012 ist das Familienpflegegesetz in Kraft getreten. Jetzt können abhängig Beschäftigte für die Pflege ihrer Angehörigen die Arbeitszeit für zwei Jahre um bis zu 50 Prozent reduzieren. Dafür bekommen sie 75 Prozent Gehalt. Nach der Pflegezeit arbeiten sie wieder Vollzeit, bekommen aber nur 75 Prozent ihres Gehalts, bis das Arbeitszeitkonto wieder ausgeglichen ist.

Das Gesetz sieht für all das aber keinen Anspruch vor. Berthold Dietz, Professor für Soziologie und Sozialpolitik an der Evangelischen Hochschule Freiburg, kritisiert: »Das Gesetz regelt den kontrollierten Ausstieg aus der Arbeit – mit Vereinbarkeit hat das nichts zu tun.« Zudem würden zwei Jahre Freistellung den Betroffenen kaum helfen, denn Pflege dauere im Schnitt acht Jahre. Doch so lange könne sich kein Beschäftigter von der Arbeit ausklinken.

»Gesetzgeber und Unternehmen müssen ernst nehmen, dass Pflegende beides wollen: pflegen und arbeiten.« Viele Beschäftigte erhalten bei der Arbeit wichtige Impulse für die Pflege daheim: berufliche Anerkennung, Abwechslung, Kontakt zu Kollegen, finanzielle Freiheiten. »Wenn die Nabelschnur zum Arbeitgeber gekappt wird, geht auch das soziale Netz verloren, das sich über Arbeitskontakte ergibt«, sagt Dietz. IG-BCE-Vorstandsmitglied Edeltraud Glänzer ist optimistischer: »Mit dem Pflegezeitgesetz ist, trotz aller Einschränkungen, ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung getan worden«, sagt sie.

Was pflegende Angehörige darüber hinaus brauchen. hat die Soziologin Svenja Pfahl im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung untersucht. Sie schlägt unter anderem vor, betriebliche Kernzeiten und Anwesenheitspflichten abzuschaffen oder zu lockern, auch kurzfristige Arbeitsunterbrechungen im Tagesverlauf zu ermöglichen, Home-Office einzuführen und Pflegende von Wochenend- und Nachtarbeit zu entbinden. Zudem solle der Wert von Arbeit künftig weniger in Zeit als in Ergebnissen gemessen werden: »Abschied von der Anwesenheitskultur« nennt sie das.

 

Die Tarifpolitik der IG BCE - wie sie Pflegenden hilft

Mit der Tarifeinigung für die chemische Industrie Ost hat die IG BCE deutliche Verbesserungen erstritten: Künftig haben pflegende Angehörige Anspruch auf zehn Tage bezahlten Urlaub – wenn sie einen Pflegefall zu Hause haben, um den sie sich nicht selbst kümmern. Menschen, die die Pflege selbst übernehmen, haben Anspruch darauf, zweieinhalb Stunden pro Woche bezahlt freigestellt zu werden, wobei diese Zeit auch gesammelt genommen werden kann.

Finanziert wird das über den »Zeitfonds«, der im »Tarifvertrag zur lebensphasengerechten Arbeitszeitgestaltung« vorgesehen ist und in den der Arbeitgeber jedes Jahr zweieinhalb Prozent der Bruttolohnsumme zahlt. Nun muss in den Betrieben noch entschieden werden, auf welche Weise das Geld eingesetzt werden kann.

Christian Jungvogel, Leiter der IG-BCE-Abteilung Tarifpolitik, ist optimistisch, dass viele pflegende Erwerbstätige die Leistungen in Anspruch nehmen werden. Und er hofft, dass der Tarifabschluss auch Signalwirkung im Westen entfalten wird, wo entsprechende Leistungen erst noch erstritten werden müssen.

Ein Kommentar zu ‚Auf dem Prüfstand: Zwei Hilfsangebote für pflegende Angehörige‘

KOMPAKT – Die neue KOMPAKT-Ausgabe ist da — 12 Januar 2012 16:54
[...] die den Spagat zwischen Arbeit und Pflege versuchen und meistern. Ergänzend dazu gibt es einen Überblick über Gesetze, die es pflegenden Angehörigen ermöglichen, zu Hause zu bleiben und wir veröffentlichen einen [...]